Segelanweisungen Scharmützelsee 2009


SG Scharmützelsee e.V. Bad Saarow

 

 

  1. Regeln

        Die Wettfahrten werden nach folgenden Regeln gesegelt:

    den WR der ISAF einschließlich der Zusätze des DSV,

    den Ordnungsvorschriften des DSV,

    den Klassenvorschriften der jeweiligen Klasse,

    der Ausschreibung und

    den Segelanweisungen.

   Bei einem Sprachkonflikt ist bei den Ordnungsvorschriften, Ausschreibung und Segelanweisung der deutsche Text und sonst der englische Text maßgebend.

 

  2. Mitteilungen für Teilnehmer

        Mitteilungen an die Teilnehmer werden an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt.
  Diese befindet sich links neben dem Eingangstor.

                                     

  3. Änderung der Segelanweisungen

·         Änderungen der Segelanweisungen werden spätestens eine Stunde vor Auslaufbereitschaft  des Tages  ausgehängt, an dem sie gelten.
 Änderungen des Zeitplans werden bis spätestens 19.00 Uhr des Vortages ausgehängt.

 

  4. Signale an Land

        Signale an Land werden am Flaggenmast gesetzt.
  Er befindet sich vor dem Vereinshaus.

·         Setzen von Flagge D an Land bedeutet: Es ist beabsichtigt, die nächste Wettfahrt zu starten. Das Ankündigungssignal wird frühestens 60 Minuten nach dem Setzen von D gegeben.

·         Wird Flagge Y an Land gesetzt, so gilt auf dem Wasser WR 40.1 jederzeit. Das ändert das Vorwort zum Teil 4 der WR.

·         Wird Y auf den Funktionsbooten gesetzt, sind von allen Teilnehmern Rettungswesten oder sonstige angemessene Schwimmwesten zu tragen, solange das Signal steht.

 

  5. Zeitplan der Wettfahrten

            Wird auf dem Boot der Wettfahrtleitung Zahlenwimpel 2 gezeigt, so erfolgt das Ankündigungssignal für die nächste Wettfahrt sobald als möglich im Anschluss.

            Gemäß RO Pkt. 5.1 können max. 4 Wettfahrten am Tage gesegelt werden.

 

  6. Klassenflaggen

        Die Klassenflaggen sind:
  Klasse     Flagge mit Klassenzeichen

      Klasse     Flagge mit Klassenzeichen

 

  7. Bahnen

         Die Wettfahrtleitung legt vor dem Startsignal gegen den Wind die Bahnmarke 1.

      Die weiteren Bahnmarken werden gemäß Kursskizze ausgelegt.

    Die Bahnmarke 2 liegt ca. 75 m neben der Bahnmarke 1.

      Das Tor besteht aus den Bahnmarken 3 und 3A und muss durchsegelt werden.

      Wenn sich ein Boot innerhalb des 3-Bootslängenkreises der Bahnmarke 3 oder 3A befindet, so muss es diese Bahnmarke runden:

      Bahnmarke 3 – steuerbord; Bahnmarke 3A – backbord

 

      Flagge oder Tafel „C“ in der Nähe des Tores(3 und 3A)bedeutet:

      Die Bahnmarken „1“und“2“ werden durch die Bahnmarke „1A“ ersetzt.

      Die ursprünglichen Bahnmarken werden so bald wie möglich ersetzt.

 

      Flagge oder Tafel „C“ in der Nähe der Bahnmarke „2“ bedeutet:

      Das Tor(3A und 3) wird durch eine einzige Bahnmarke „1A“ ersetzt,die an

      Backbord zu runden ist.Die urspünglichen Bahnmarken werden so bald

      wie möglich entfernt.

    

  8. Bahnmarken

        Die Bahnmarken sind gelbe Würfel.

 

  9. Anmeldung am Startschiff

          Zur Anwesenheitskontrolle müssen alle Boote  das Checktor auf der Steuerbordseite des Startschiffs vor ihrem Ankündigungssignal von Lee nach Luv passieren.

 

10. Start

·         Die Startlinie wird gebildet durch den Peilmast auf dem Startschiff und einer Boje mit roter Flagge bzw. einem Schlauchboot mit roter Flagge.

·         Boote, die nicht 10 Minuten nach ihrem Startsignal gestartet sind, werden als DNC oder DNS gewertet. (Ergänzung WR 28.1und Änderung WR A4)

 

11. Ziel

          Die Ziellinie wird gebildet durch den Peilmast mit blauer Flagge auf dem Zielschiff und einer Boje mit roter Flagge.

 

12. Strafsystem

           Es gilt der modifizierte Anhang P (siehe Anlage).

           Boote, die eine Strafe ausgeführt haben oder von der Wettfahrt zurückgetreten sind nach WR 31.2, 44.1 oder P2.1, müssen dies innerhalb der Protestfrist in der im Wettfahrtbüro ausliegenden Liste eintragen.

      Nicht gemeldete Strafen gelten als nicht gemacht.

 

13. Zeitlimits

           Hat kein Boot innerhalb von 90 Minuten die Bahn abgesegelt, so wird die Wettfahrt abgebrochen.

           Boote, die nicht innerhalb von 30 Minuten nach ordnungsgemäßem Zieldurchgang des ersten Bootes die Bahn abgesegelt und durchs Ziel gegangen sind, werden als DNF gewertet (Änderung WR 35 und A4).

 

14. Proteste und Anträge auf Wiedergutmachung

Jedes Boot, das protestieren will, muss dies am Zielboot der WL mitteilen.

           Die Protestzeit beträgt 90 Minuten nach Zieldurchgang des letzten Bootes der Klasse in der letzten Tageswettfahrt bzw. nach deren Abbruch oder Ende der Startverschiebung.

           Bekanntmachungen von Protesten durch die WL oder das Schiedsgericht werden zur Information nach WR 61.1(b) ausgehängt.

           Beginn, Reihenfolge und Ort der Proteste werden spätestens 30 Minuten nach Ablauf der Protestfrist an der Tafel für Bekanntmachungen ausgehängt.

           Protestparteien und Zeugen haben sich rechtzeitig vor dem Protestraum bereit zu halten

           Eine Liste der Boote, die nach Anhang P wegen Verstoßes gegen Regel 42 bestraft wurde, wird vor Ende der Protestfrist ausgehängt.

           Verstöße gegen die Segelanweisungen Pkt. 16, 19, 20, 21 und 22 sind nicht Gründe für einen Protest durch ein Boot (Änderung WR 60.1). Strafen für diese Verstöße können geringer sein als DSQ, wenn das Schiedsgericht so entscheidet.

           Vermessungsproteste oder Einwendungen, deren Feststellung bereits früher zumutbar gewesen wäre, werden am letzten Wettfahrttag nicht mehr angenommen.

           In Abänderung von WR 66 müssen am letzten Wettfahrttag Anträge auf Wiederaufnahme bei Protesten des Vortages innerhalb der Protestfrist und sonst innerhalb von 30 Minuten nach Verkünden der Entscheidung eingereicht werden.

 

15. Sicherheitsbestimmungen

           Jeder Steuermann ist für die richtige seemannschaftliche Führung seines Bootes in jeder Hinsicht selbst verantwortlich. Der Veranstalter haftet nur in dem im Meldeformular dargelegten Umfang (Ergänzung WR 4).

           Ein Boot, das die Wettfahrt aufgibt, muss unverzüglich die Wettfahrtleitung bzw. das Wettfahrtbüro darüber informieren. (Tel. Nr.: 033631-2353)

 

16. Ersatz von Besatzung oder Ausrüstung

           Das Ersetzen von Teilnehmern ist in Übereinstimmung mit den Ordnungsvorschriften des DSV nur mit vorheriger schriftlicher Genehmigung durch die WL erlaubt.

           Das Ersetzen von beschädigter oder verlorener Ausrüstung ist nur mit Genehmigung durch die WL gestattet. Der Austausch muss bei erster zumutbarer Gelegenheit bei der WL beantragt werden.

 

17. Ausrüstung und Vermessungskontrollen

           Boot und Ausrüstung können jederzeit auf Einhaltung der Klassenvorschriften überprüft werden. Auf dem Wasser kann ein Boot durch einen Vermesser der WL aufgefordert werden, sich sofort zur Überprüfung an einen vom Vermesser bestimmten Ort zu begeben.

 

18. Funktionsboote

           Funktionsboote sind wie folgt durch weiße Flaggen mit Buchstaben gekennzeichnet:
Boote der WL:            RC
Schiedsrichterboote:   JURY oder J
Presseboote:              P
Vermesser:                M

 

19. Begleitboote

           Teamleiter-, Trainer- und andere Begleitboote müssen ihre Registrier-Nr. angeben und schriftlich mitteilen, welche Teilnehmerboote sie betreuen. Sie müssen vom Zeitpunkt des Vorbereitungssignals für die erste startende Klasse einen Abstand von 150 m zum  Wettfahrtgebiet einhalten, bis alle Boote durchs Ziel gegangen sind oder die Wettfahrten durch die WL anderweitig beendet wurden.  Ausgenommen von dieser Abstandspflicht sind Einsätze zur Bergung bei Kenterung oder Havarie eines Bootes, sofern das Boot oder die Wettfahrtleitung Hilfe anfordert. Nichtbeachtung kann zur Bestrafung der betreuten Boote führen.

 

20. Funkverkehr und Telefon

           Ein Boot darf während der Wettfahrt weder über Funk senden noch Mitteilungen über Funk erhalten, die nicht allen Teilnehmern zur Verfügung stehen.

      Dies gilt auch für Mobiltelefone.

 

21. Parkordnung und Abfall

             Alle Boote, Trailer und Fahrzeuge müssen im Hafen bzw. auf dem zugewiesenen Gelände abgestellt sein.

             Abfall darf nicht ins Wasser geworfen werden und muss an Land in die dafür vorgesehenen Behälter entsorgt werden.

 

 

 

„Up and down“ - Kursskizze

 

                                                                       

                                                 

                                                   2                 1

                                                                     1 

 

                                

                                                           

 

                                      

                                              

                                      

                                                          3             3A

                                               

                                                            Startlinie                  Checktor

                                       ---------------------------------------------------      ------------         

                                                                 Ziellinie

  

           

                            4

                    

 

Kurs 1                            : Start - 1 – 2 – Tor – 1 – 2 – Tor – 1 – 2 – 4 - Ziel

 

Kurs 2   Signalflagge V - Victor                 : Start –1 – 2 – Tor – 1 – 2  – 4 – Ziel

          (Flagge “V”)        

Textfeld:  L

  

Kurs 3                            : Start -1 – 2 – Tor – 1 – 2 –Tor – 1 – 2 – Tor – 1 – 2 – 4 – Ziel 

         (gelbe Tafel mit                     

          Buchstaben “L”)

 

Kurs 4  Opti                    : Start- 1- 2- Tor 1- 2- 4- Ziel

 

Kurs 5  Opti Kurz            : Start 1- 2- 4- Ziel

         (Flagge „V“)

 

 

Signalliste Optisch

Akustisch

Bedeutung

Y

 

­ ·

Schwimmwesten sind zu tragen WR 40.1

L

 

­ ·

 

An Land: Bekanntmachung beachten

Am Schiff: In Rufweite kommen.

D

­ ·

An Land: Auslaufen, es erfolgt Start

AP

 

­ · ·   

¯ ·

Nicht gestartete Wettfahrten sind verschoben. WR 27.3
Mit Zahlenwimpel - um Zahl der Stunden verschoben

1 Minute nach Streichen von AP erfolgt Ankündigung (- 6 min)

N  

 

­ · · ·  

¯ ·

WR 32.1 Wettfahrten sind abgebrochen.  Rückkehr zum Startgebiet.

1 Minute nach Streichen erfolgt Ankündigung (- 6 min)

H

 

mit N oder AP

Fahren Sie in den Hafen, weitere Signale an Land

A

 

mit N oder AP

Heute keine Wettfahrt mehr

2

 

Nächste Wettfahrt sobald möglich im Anschluss

Bahn

Vor oder mit Klasse

Die zur Anzeige zugehörige Bahn ist zu segeln

Rot

Vor oder mit Klasse

An Land: Protestfrist läuft

Klassen-

flagge

 

Klassen-

zeichen

+ andere Flag.

­ ·
¯ ·

Signal gilt nur für die angezeigte Klasse

WR 26 Ankündigungssignal (- 5 min)
Startsignal (0 min)

P

 

­ ·

¯ ·

WR 26 Vorbereitungssignal (- 4 min)

Streichen von P ist 1-Minutensignal (-1 min)

I

 

­ ·

¯ ·

WR 26 Vorbereitungssignal (-4min) und Regel 30.1 ist in Kraft

Beginn der 1-Minuten - Verbotszeit beim Streichen (-1 min)

Z

 

­ ·

¯ ·

WR 26 Vorbereitungssignal (-4min) und Regel 30.2 ist in Kraft

Beginn der 1-Minuten - Verbotszeit beim Streichen (-1 min)

Schwarz

­ ·

¯ ·

WR 26 Vorbereitungssignal (-4min) und Regel 30.3 ist in Kraft

Beginn der 1-Minuten - Verbotszeit beim Streichen (-1 min)

X

 

­ ·

WR 29.1 Einzelrückruf bzw. Verletzer von Regel 30.1

1.Hilfs-

stander

­ · ·   

¯ ·

WR 29.2 Allgemeiner Rückruf

1 Minute nach dem Streichen erfolgt Ankündigung (- 6 min)

S

 

­ · ·

WR 32.2 Bahnabkürzung: Ziel zwischen Bahnmarke und Flagge,

Bei einem Tor: Ziel zwischen Torbahnmarken

C

 

· - - - ·

WR 33 Bahnänderung der Richtung oder Länge des nächsten Schenkels

+ bzw. -

 

mit Flagge C

Nächster Schenkel ist verlängert(+) bzw. verkürzt (-)

Rot Grün

 

 

mit Flagge C

Nächster Schenkel nach links (rot) bzw. recht (grün) verändert

M

 

· - - - ·

WR 34 Bahnmarkenersatz

Blau

 

 

Das Zielschiff ist auf Position

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Modifizierter Anhang P der WR

(Anhang zu den Segelanweisungen)