SG Scharmützelsee

SG Scharmützelsee

Regattastraße 1

15526 Bad Saarow

Tel.: 033631/2353

 

Ausschreibung

 

multicar - Scharmützelseemarathon 2010

 

Veranstalter            

SG Scharmützelsee

Revier                                   

Scharmützelsee

Termin                        

26.06.2010

Regattabüro              

SG Scharmützelsee    Regattastr.1  / 15526 Saarow Bad / Geöffnet ab Sonnabend, den 26.06.10   08.00 Uhr

 

Bootsklassen            

Alle Klassen Meldegeld: 10,- €                                 

 

Es wird ein Kurs von ca. 42 km Länge gesegelt.

 

Meldestelle              

Hartmut Sasse    /    Küstrinerstr.23a    /  15517 Fürstenwalde                 

email:meldung@sgs-segeln.de

 

Meldeschluß

Eine Stunde vor dem Start.

 

Startgeld 

ist im Regattabüro zu bezahlen.

 

Haftungsausschluss - Haftungsbegrenzung - Unterwerfungsklausel

Die Verantwortung für die Entscheidung eines Bootsführers, an einer Wettfahrt teilzunehmen oder sie fortzusetzen, liegt allein bei ihm. Der Bootsführer ist für die Eignung und das richtige seemännische Verhalten seiner Crew sowie für die Eignung und den verkehrs-sicheren Zustand des gemeldeten Bootes verantwortlich.
Der Veranstalter ist berechtigt, in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnungen oder aus Sicherheitsgründen, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder die Veranstaltung abzusagen In diesen Fällen besteht keine Schadensersatzverpflichtung des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer, sofern der Veranstalter den Grund für die Änderung oder Absage nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt hat.
Eine Haftung des Veranstalters, gleich aus welchem Rechtsgrund, für Sach- und Vermögensschäden jeder Art und deren Folgen, die dem Teilnehmer während oder in Zusammenhang mit der Teilnahme an der Veranstaltung durch ein Verhalten des Veranstalters, seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen oder Beauftragten entstehen, ist bei der Verletzung von Pflichten, die nicht Haupt-/bzw. vertragswesentliche Pflichten (Kardinalspflichten) sind, beschränkt auf Schäden, die vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurden. Bei der Verletzung von Kardinalspflichten ist die Haftung des Veranstalters  in Fällen einfacher Fahrlässigkeit beschränkt auf vorhersehbare, typischerweise eintretende Schäden. Soweit die Schadensersatzhaftung des Veranstalters ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, befreit der Teilnehmer von der persönlichen Schadensersatzhaftung auch die Angestellten - Arbeitnehmer und Mitarbeiter - Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Sponsoren und Personen, die Schlepp-, Sicherungs-, oder Bergungsfahrzeuge bereitstellen, führen oder bei deren Einsatz behilflich sind, sowie auch alle anderen Personen, denen im Zusammenhang mit der Durchführung der Veranstaltung ein Auftrag erteilt worden ist.
Die gültigen Wettfahrtregeln der ISAF, die Ordnungsvorschriften Regattasegeln und das Verbandsrecht des DSV, die Klassenvorschriften sowie die Vorschriften der Ausschreibung und Segelanweisung sind einzuhalten und werden ausdrücklich anerkannt.

 

Die Abgabe einer Meldung gilt als Bestätigung, daß die gemeldete Yacht/Crew allen damit verbundenen Anforderungen u. Vorschriften entsprechen. Für Boots-u. Personenversicherungen, incl. Haftpflicht für Regatten ist jeder Teilnehmer selbstverantwortlich. Der Veranstalter übernimmt keinerlei Haftung.

 

Wertung

Es wird nach Yardsticksystem gewertet .

 

Preise           

- Wanderpreis für das schnellste Boot

- Preise für das erste Viertel der gemeldeten Boote – Räucheraal vom See

 

Zeitplan 

- 1.Start am Sonnabend,den 26.06.10 - 10.00 Uhr

- Sonnabend den 26.06.10 - 19.00 Uhr Siegerehrung 

 

  Anschließend – Sonnenwendfeier – 20.00 Uhr

 

 

 

Sasse

Vorsitzender SGS