Informationen vom Landkreis Oder Spree

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Sehr geehrte Damen und Herren,

der Landkreis Oder-Spree schränkt mit der beigefügten Allgemeinverfügung den Wassertourismus ab dem 03.04.2020 ein. Bootsausflüge und Schifffahrten aus touristischem Anlass auf den Gewässern im Gebiet des Landkreises Oder-Spree sind untersagt.

Ausgenommen vom Verbot sind muskelbetriebene Bootsfahrten mit kleinen Booten in der Größenordnung von Ruderbooten, Tretbooten, 2er-Kajaks, 2er-Kanus

unter strikter Beachtung der Abstandsregeln.

Für Sportboot- und Yachthäfen, Marinas gilt ein Betretungsverbot. Sie dürfen ausschließlich vom Betriebspersonal unter strikter Beachtung der Abstandsregeln nach § 11 Abs. 4 SASR-CoV-2-EindV betreten werden.

Krananlagen dürfen nicht betrieben werden. Slipanlagen dürfen ausschließlich zum Ein- und Auswassern von kleinen Booten in der Größenordnung von Ruderbooten, Tretbooten, 2er-Kajaks, 2er-Kanus genutzt werden.

Betreibern von Yacht- und Sportboothäfen und Marinas ist es untersagt, Personen zu touristischen Zwecken zu beherbergen. Für bereits beherbergte Personen gilt dies ab

dem Tag nach Inkrafttreten dieser Allgemeinverfügung.

Die Umsetzung der Allgemeinverfügung wird durch die Ordnungsbehörde und die Polizei kontrolliert werden, bei Verstößen werden Bußgelder verhängt. Nähere Informationen dazu finden Sie hier: https://msgiv.brandenburg.de/msgiv/de/start/themen/gesundheit/oeffentlicher-gesundheitsdienst/informationen-zum-neuartigen-coronavirus/

Mit freundlichen Grüßen
Ch. Riecke

Amtsdirektor

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